Betriebliche Altersvorsorge 2025: Neue Grenzen & Arbeitgeberzuschüsse
Die betriebliche Altersvorsorge bleibt 2025 eines der wichtigsten Instrumente, um Fachkräfte zu binden und Rentenlücken zu schließen. Gleichzeitig treten neue Rechengrößen, höhere Förderbeiträge und digitale Entlastungen in Kraft.
1. Höhere steuer- & sozialfreie Höchstbeträge
- Steuerfrei: Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) RV können per Entgeltumwandlung brutto für netto gespart werden – 2025 sind das 7 728 € pro Jahr.
- Sozialabgabenfrei: 4 % der BBG RV bleiben beitragsfrei – 3 864 € jährlich.
- BBG 2025: Erstmals bundeseinheitlich 8 050 € Monatseinkommen / 96 600 € Jahreseinkommen.
2. Pflicht-Zuschuss: 15 % des umgewandelten Entgelts
Seit 2022 müssen Arbeitgeber zu jeder Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds einen Zuschuss von 15 % zahlen, maximal in Höhe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge. Wer dies noch nicht umgesetzt hat, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.
3. Mehr Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG)
Zum 1. Januar 2025 steigt der staatliche 30-%-Zuschuss für rein arbeitgeberfinanzierte bAV auf bis zu 360 € pro Jahr (Beitragszahlung max. 1 200 €). Die Einkommensgrenze wird dynamisch an 3 % der BBG geknüpft und liegt 2025 bei rund 2 898 € Monatsbrutto.
4. Bürokratieentlastung: BEG IV
Dank Bürokratieentlastungsgesetz IV dürfen bAV-Vertragsbedingungen seit 2025 papierlos elektronisch dokumentiert werden – ein Plus für remote arbeitende Teams und Unternehmen mit mehreren Standorten.
5. Praxis-Checkliste für Arbeitgeber in Dorfen
- Zuschuss prüfen: Zahlen Sie bereits 15 % auf alle Entgeltumwandlungen?
- Förderbeiträge nutzen: Beschäftigen Sie Niedrigverdiener? Dann kalkulieren Sie die 30-%-Erstattung mit ein.
- Grenzwerte anpassen: Stellen Sie Ihre Lohnsoftware auf die neuen BBG-Werte um.
- Dokumentation digitalisieren: Nutzen Sie die BEG-IV-Erleichterungen, um bAV-Unterlagen elektronisch zu verwalten.
- Versorgungsordnung aktualisieren: Passen Sie Formulierungen zu Zuschuss, Förderbeiträgen und Beitragshöhen an.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Der Pflichtzuschuss gilt seit 2022 für sämtliche Entgeltumwandlungen – auch für Altverträge.
Ja. Der staatliche Zuschuss bezieht sich auf rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge und kommt zusätzlich zum 15-%-Zuschuss auf Entgeltumwandlung.
187,25 € pro Monat – Betriebsrenten bis zu diesem Betrag bleiben bei GKV- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Unser Service als Versicherungsmakler Dorfen
Wir entwickeln passgenaue bAV-Modelle, berechnen Ihre Zuschüsse und übernehmen die komplette Dokumentation – von der Mitarbeiterinfo bis zur Police.
A wonderful serenity has taken possession of my entire soul, like these sweet mornings of spring which I enjoy with my whole heart. I am alone, and feel the charm of existence in this spot, which was created for the bliss of souls like mine. I am so happy, my dear friend, so absorbed in the exquisite sense of mere tranquil existence, that I neglect my talents.