Betriebliche Altersvorsorge 2025: Neue Grenzen & Arbeitgeber­zuschüsse

Die betriebliche Altersvorsorge bleibt 2025 eines der wichtigsten Instrumente, um Fachkräfte zu binden und Renten­lücken zu schließen. Gleichzeitig treten neue Rechen­größen, höhere Förder­beiträge und digitale Entlastungen in Kraft.

1. Höhere steuer- & sozial­freie Höchstbeträge

  • Steuerfrei: Bis zu 8 % der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) RV können per Entgelt­umwandlung brutto für netto gespart werden – 2025 sind das 7 728 € pro Jahr.
  • Sozial­abgabenfrei: 4 % der BBG RV bleiben beitrags­frei – 3 864 € jährlich.
  • BBG 2025: Erst­mals bundeseinheitlich 8 050 € Monats­einkommen / 96 600 € Jahres­einkommen.

2. Pflicht-Zuschuss: 15 % des umgewandelten Entgelts

Seit 2022 müssen Arbeitgeber zu jeder Entgelt­umwandlung in Direkt­versicherung, Pensions­kasse oder -fonds einen Zuschuss von 15 % zahlen, maximal in Höhe der ersparten Sozial­versicherungs­beiträge. Wer dies noch nicht umgesetzt hat, riskiert Nach­zahlungen und Bußgelder.

3. Mehr Förderung für Gering­verdiener (§ 100 EStG)

Zum 1. Januar 2025 steigt der staatliche 30-%-Zuschuss für rein arbeitgeber­finanzierte bAV auf bis zu 360 € pro Jahr (Beitrags­zahlung max. 1 200 €). Die Einkommens­grenze wird dynamisch an 3 % der BBG geknüpft und liegt 2025 bei rund 2 898 € Monats­brutto.

4. Bürokratie­entlastung: BEG IV

Dank Bürokratie­entlastungs­gesetz IV dürfen bAV-Vertrags­bedingungen seit 2025 papierlos elektronisch dokumentiert werden – ein Plus für remote arbeitende Teams und Unternehmen mit mehreren Standorten.

5. Praxis-Checkliste für Arbeitgeber in Dorfen

  1. Zuschuss prüfen: Zahlen Sie bereits 15 % auf alle Entgelt­umwandlungen?
  2. Förder­beiträge nutzen: Beschäftigen Sie Niedrig­verdiener? Dann kalkulieren Sie die 30-%-Erstattung mit ein.
  3. Grenz­werte anpassen: Stellen Sie Ihre Lohn­software auf die neuen BBG-Werte um.
  4. Dokumen­tation digitalisieren: Nutzen Sie die BEG-IV-Erleichterungen, um bAV-Unterlagen elektronisch zu verwalten.
  5. Versorgungs­ordnung aktualisieren: Passen Sie Formulierungen zu Zuschuss, Förder­beiträgen und Beitrags­höhen an.

Häufige Fragen (FAQ)

Ja. Der Pflicht­zuschuss gilt seit 2022 für sämtliche Entgelt­umwandlungen – auch für Alt­verträge.

Ja. Der staatliche Zuschuss bezieht sich auf rein arbeitgeber­finanzierte Beiträge und kommt zusätzlich zum 15-%-Zuschuss auf Entgelt­umwandlung.

187,25 € pro Monat – Betriebs­renten bis zu diesem Betrag bleiben bei GKV- und Pflege­versicherung beitragsfrei.

Unser Service als Versicherungsmakler Dorfen

Wir entwickeln pass­genaue bAV-Modelle, berechnen Ihre Zuschüsse und übernehmen die komplette Dokumentation – von der Mitarbeiter­info bis zur Police.

A wonderful serenity has taken possession of my entire soul, like these sweet mornings of spring which I enjoy with my whole heart. I am alone, and feel the charm of existence in this spot, which was created for the bliss of souls like mine. I am so happy, my dear friend, so absorbed in the exquisite sense of mere tranquil existence, that I neglect my talents.

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